Seit 01. April 2015 ist die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt in Kraft.
Die Fördersätze wurden bei fast allen Segmenten deutlich erhöht. Neu ist auch die Förderung von Solarthermischen Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung. Außerdem wurde die Frist zur Antragsstellung um 3 Monate auf jetzt 9 Monate verlängert.
Eine Kumulierbarkeit mehrerer Förderbausteine des MAP ist möglich. Zusätzlich kann das MAP mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ kombiniert werden.
Die wichtigsten Neuerungen beschreibt die Journalistin und Politologin Doreen Brumme im Blog Ecoquent-Positions.
Weitere Informationen sowie die novellierte Förderrichtlinie erhalten Sie auf den Internetseiten des BAFA.
Eine Übersicht über die Förderung erhalten Sie auf den Seiten des BMWi.